Ersatzneubau einer leistungsstärkeren 380 kV-Leitung
Nr. 027 vom 14.05.2021
Raumordnungsverfahren für „Juraleitung“ in Oberbayern beginnt
Die Firma Tennet TSO GmbH plant, nach den Vorgaben des Bundesbe-darfsplangesetzes die sogenannte „Juraleitung“ durch eine leistungsstärkere Stromtrasse auszutauschen: Die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) bestehende 220 kV-Leitung soll durch eine 380 kV-Leitung ersetzt werden. Die Trasse verläuft auf einer Länge von rund 160 Kilometern durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern und soll überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung geführt werden. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen. Zu diesem Vorhaben hat die Regierung von Oberbayern jetzt das Raumordnungsverfahren für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich eingeleitet, der die Gemeindegebiete der Stadt Beilngries und des Marktes Altmannstein betrifft. Die Regierungen von Mittelfanken, Niederbayern und der Oberpfalz führen parallel die Anhörung für die in ihren Zuständigkeitsbereichen liegenden Trassenbereiche durch, die Federführung für das Gesamtprojekt liegt bei der Regierung der Oberpfalz.
Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf wichtige Aspekte der zukünftigen Raumentwicklung auswirkt. Dazu zählen unter anderem Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Schutz des Wohnumfeldes. Die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden hören im Verfahren Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an. Ergänzend beteiligen sie die Öffentlichkeit, um die Bürgerschaft frühzeitig über das Vorhaben zu informieren und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend geprüft, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger.
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung als fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Darin fassen die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammen wägen die einzelnen Belange gegeneinander ab. Die Regierung der Oberpfalz, die von der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit der Federführung des Projektes beauftragt wurde, führt anschließend die vier landesplanerischen Teil-Beurteilungen zu einer Gesamtbewertung zusammen.
Als Gutachten hat die landesplanerische Beurteilung keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende rechtliche Wirkung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben ist einem späteren – hier ebenfalls von den Regierungen durchzuführenden – Planfeststellungsverfahren vorbehalten, in dem unter anderem die Feintrassierung der Leitung und die Bewertung privatrechtlicher Belange erfolgen.
Die Planungsunterlagen werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. In Oberbayern sind dies die Stadt Beilngries und der Markt Altmannstein. Detaillierte Information zu Ort und Zeitraum der öffentlichen Auslegung geben die Kommunen ortsüblich bekannt. Darüber hinaus sind die Unterlagen digital auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz abrufbar.
Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit haben Gelegenheit, sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben zu äußern. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen zum Vorhaben an die jeweilige Gemeinde richten, die diese dann gebündelt an die Regierung von Oberbayern weiterleitet.