Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 054 vom 20.09.2021
Grünes Licht für die Hochwasserfreilegung der St 2062 zwischen Murnau und Schwaiganger
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserfreilegung der Staatsstraße 2062 zwischen Murnau und Schwaiganger und den Bau eines Geh- und Radwegs, der vom Ortsteil Achrain in Murnau durch das Schaufelmoos bis nordwestlich der Zufahrt zur Deponie Schwaiganger führen soll, erlassen. Für die Hochwasserfreilegung wird die Staatsstraße 2062 auf einer Länge von 720 Metern um bis zu 2,75 m angehoben. Die Durchleitung des Hochwasserabflusses durch den Straßendamm sollen 20 rechteckige Durchlasssysteme gewährleisten.
Ziel der geplanten Baumaßnahmen ist es, sicherzustellen, dass die St 2062 auch bei häufig auftretenden Hochwasserereignissen durchgehend befahrbar ist und dadurch weiträumige Umfahrungen vermieden werden können. Darüber hinaus soll mit dem Bau des Geh- und Radweges die Verkehrssicherheit für den nicht motorisierten Verkehr entlang der Staatsstraße 2062 wesentlich verbessert und eine Lücke im vorhandenen Geh- und Radwegenetz geschlossen werden.
Die Regierung von Oberbayern hat im Planfeststellungsverfahren die Stellungnahmen von 14 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern geprüft und bei der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt. Naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt 4,36 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Uffing durchgeführt.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort im Markt Murnau a. Staffelsee und in der Gemeinde Ohlstadt zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.