Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 063 vom 15.10.2021
Grünes Licht für die Ortsumfahrung Neusillersdorf
Im Verfahren zum Ausbau der Staatsstraße (St) 2104 zwischen Waging am See und Freilassing hat die Regierung von Oberbayern den Plan für den Bau der Ortsumfahrung Neusillersdorf genehmigt. Ziel ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der St 2104 sowie die innerörtliche Verkehrssituation in Neusillersdorf zu verbessern.
Der zweite Bauabschnitt des Gesamt-Ausbauprojektes ist rund 1,93 Kilometer lang und verläuft zwischen den Saaldorf-Surheimer Ortsteilen Berg und Maulfurth. Durch die Maßnahme wird der Straßenzug den verkehrlichen Erfordernissen angepasst. Die Ausbaustrecke beginnt östlich von Berg, umfährt den Weiler Neukling nördlich und führt anschließend durch die ehemalige Kiesgrube. Sie umfährt die Bebauung von Neusillersdorf nördlich und kreuzt die Gemeindeverbindungstraße Saaldorf etwa 15 Meter nördlich der bestehenden Einmündung. Östlich des Knotenpunkts schließt die neue Trasse an den ersten Ausbauabschnitt der St 2104 an. Die bisherige St 2104 im Bereich Neusillersdorf ist dann eine Stichstraße mit reiner Erschließungsfunktion. Der Durchgangsverkehr wird so komplett aus dem Ort herausverlagert.
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt rund 5,2 ha durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung in der Gemeinde Saaldorf-Surheim, der Stadt Laufen und der Gemeinde Übersee für zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem in Kürze auf der ►Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.