Großflughafen München
Nr. 084 vom 27.12.2021
Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bekannt gegeben
Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet. Dieser stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf. Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm für den Verkehrsflughafen München um.
In dem Lärmaktionsplan werden unter anderem verschiedene lärmmindernde Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation im Umfeld des Flughafens dargestellt, die bereits getroffen wurden oder sich in Umsetzung befinden. Hierzu gehören etwa ein vergleichsweise geräuscharmer Typenmix der startenden und landenden Flugzeuge, der durch Regelungen in der luftrechtlichen Genehmigung, lärmabhängige Start- und Landeentgelte und Zuschläge für Flüge in der Nacht gefördert wird. Weiterhin wird der Fluglärm überwacht und die Öffentlichkeit unter anderem durch Online-Tools über Flugbewegungen und Lärmpegel informiert. Daneben enthält der Lärmaktionsplan für die nächsten fünf Jahre vorgesehene Maßnahmen und langfristige Strategien zur Lärmminderung wie die Weiterentwicklung des Entgeltsystems sowie Verbesserungen bei der Vernetzung der Verkehrsträger. Außerdem sind weitere technische und betriebliche Optimierungen sowie die Weiterführung der Informationsmöglichkeiten über den aktuellen Flugbetrieb und den Fluglärm zu prüfen.
Der Lärmaktionsplan wurde von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie den für die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen München zuständigen Behörden und weiteren Stellen erstellt. In zwei Mitwirkungsphasen erhielt auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung.
Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München mit den Bewertungen der Rückmeldungen aus den Beteiligungsverfahren ist ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern veröffentlicht. Zudem liegt der Lärmaktionsplan bis einschließlich 31.01.2022 bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Regierung von Oberbayern die Bürgerinnen und Bürger allerdings, soweit möglich auf persönliche Besuche zu verzichten und den Plan online einzusehen.