50 Jahre Städtebauförderung in Oberbayern
Nr. 019 vom 02.03.2022
Über 1,2 Milliarden Euro für Städtebaumaßnahmen in Oberbayern
Seit 1971 gibt es die Städtebauförderung in Deutschland, die sich seitdem zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt hat: Vom Erhalt und der Revitalisierung von Ortskernen und ortsbildprägenden Gebäuden bis hin zur Entsiegelung und Durchgrünung des Bestands ist die Förderung auch international einmalig. „Ich freue mich, dass in den vergangenen Jahrzehnten in vielen oberbayerischen Städten und Gemeinden Projekte angestoßen wurden, die zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner geführt haben. Auch in Zukunft wird mithilfe der Städtebauförderung das gemeinschaftliche Leben vor Ort gestärkt und nachhaltig verbessert“, erklärt Regierungspräsident Dr. Konrad Schober anlässlich des 50. Jubiläums der Städtebauförderung. Eine neue Broschüre der Regierung von Oberbayern stellt nun beispielhafte Maßnahmen der letzten Jahre vor.
Unter dem Titel „50 Jahre Städtebauförderung: bewahren | erneuern | gestalten“ werden 50 herausragende Maßnahmen, eingeteilt in vier Kategorien, in ganz Oberbayern vorgestellt. Dabei liegt der Fokus exemplarisch auf gebauten Projekten, die jedoch nicht das ganze Spektrum an durchgeführten Projekten¬ abbilden können.
Ein wichtiger Faktor der Städtebauförderung ist der Erhalt von Ortskernen als wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Mittelpunkt. Unter dem Programm „Aktive Zentren“ wurde beispielsweise die Bestandssanierung der denkmalgeschützten Stadthalle in Penzberg im Landkreis Weilheim-Schongau gefördert, die als zentraler Veranstaltungsraum für örtliche Vereine und der örtlichen Kultur fungiert. Insgesamt wurde die Maßnahme mit 1,8 Millionen Euro an Fördergeldern unterstützt.
Im Programm „Stadtumbau-West“ wird unter anderem die Neugestaltung des Südtiroler Platzes vor dem Bahnhof in der Stadt Rosenheim gefördert. Der bereits fertiggestellte regionale Busbahnhof sowie der Bau eines Fahrradparkhauses wurden bisher mit rund 2,84 Millionen Euro bezuschusst. Ziel der städtebaulichen Maßnahmen rund um die Mobilität ist es, die Aufenthaltsqualität des Öffentlichen Raumes zu verbessern. Dadurch kann der Umstieg auf andere Mobilitätsträger erleichtert und ein aktiver Beitrag zum Klimawandel geleistet werden.
Dass auch städtebauliche Maßnahmen aktiv zum Klimaschutz beitragen können, beweisen zahlreiche Projekte für einen klimagerechten Um- und Weiterbau des öffentlichen Raums und innerstädtischen Freiflächen, der Flächen schont und Versiegelung vermeidet. So wurde etwa der Bürgerpark Kennedywiese in Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger neugestaltet und wird nun als Kinderspielplatz und Freifläche genutzt. Aus dem „Investitionspaket Integration im Quartier“ wurden hierfür rund 1,27 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Bedeutung kommunaler Kooperationen, gerade bei kleineren Städten und Gemeinden, ist auch im Städtebau in den letzten Jahren gewachsen. Zwei oder mehrere Gemeinden können ihre Ressourcen bündeln, Kosten sparen und durch die gemeinschaftliche Nutzung von Gebäuden wertvolle Synergien bilden. In Unterwössen, Landkreis Traunstein, schlossen sich beispielsweise die Gemeinden des Achentals für eine Nachfolgenutzung des alten Hallenbads zusammen. Nun befindet sich dort unter anderem ein Bürgersaal, die Touristeninformation und eine Kinderbetreuung. Diese Sanierung wurde mit rund 4 Millionen Euro gefördert.
Insgesamt wurden in den letzten 50 Jahren von der Vorbereitung bis zur Fertigstellung mehr als 7.500 Einzelmaßnahmen in Oberbayern bezuschusst. Hierfür standen über 1,2 Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung, alleine im Jahr 2021 betrugen sie rund 65 Millionen Euro. Die Finanzmittel werden vom Bundestag und dem Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung konnten seit Beginn der Förderung in Oberbayern 294 Kommunen Maßnahmen der Städtebauförderung initiieren, planen und umsetzen. Die Regierung von Oberbayern steht den Kommunen für die notwendigen Prozesse beratend zur Seite und unterstützt bei der Suche nach der bestmöglichen Förderungsmöglichkeit.
Das Städtebauförderungsgesetz des Bundes vom August 1971 bildete die Grundlage für die Beseitigung der sogenannten „Städtebaulichen Missstände“ durch die Festlegung von Sanierungsgebieten durch die Stadt bzw. Gemeinde und die Möglichkeit fachlicher und finanzieller Unterstützung von staatlicher Seite. Seit 1987 ist diese Norm als „Besonderes Städtebaurecht“ in das Baugesetzbuch (BauGB) integriert.
Die Broschüre „50 Jahre Städtebauförderung“ ist auch über die Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar und kann dort als PDF kostenlos heruntergeladen werden.