Zweite Bewerbungsrunde
Nr. 051 vom 28.06.2022
Förderung von Projekten im Asylbereich
Die Regierung von Oberbayern fördert im Haushaltsjahr 2022 Angebote und Einzelmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die sich an den Zielen der UN-Kinderrechtskonventionen orientieren. Bisher konnte bereits 11 unterschiedlichen Projekten eine Förderzusage erteilt werden. Nachdem nun für das laufende Haushaltsjahr weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, wird eine zweite Förderrunde durchgeführt. Bewerbungen hierfür sind noch bis zum Freitag, 15. Juli 2022 möglich.
Bislang wurden über 100.000 Euro für insgesamt 11 unterschiedliche Vorhaben bewilligt. Dazu gehört etwa ein biologischer „Naschgarten“ in der Unterkunftsdependance Fürstenfeldbruck. Zusammen mit Kindern und Jugendlichen der Unterkunft wird ein ökologischer Garten mit Hochbeeten angelegt, gepflegt, geerntet und schließlich auch gemeinsam zu Speisen verarbeitet werden. Dies stärkt den Gemeinschaftssinn, vermittelt handwerkliche Fähigkeiten und bringt den Kindern die Bedeutung von Nachhaltigkeit und gesunder Ernährung näher. Auch an anderen Standorten in ganz Oberbayern beschäftigen sich diverse Projekte mit dem Thema Kindergesundheit, etwa ein Angebot für spielerische Tanzgymnastik. Alle geförderten Angebote verteilen sich über das gesamte Jahr 2022 und können der anliegenden Auflistung entnommen werden.
Voraussetzung für die zweite Förderrunde ist erneut, dass sich die Angebote an Kinder richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dies umfasst den ANKER Oberbayern einschließlich seiner Unterkunftsdependancen und der ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk. Hinsichtlich der Art oder des Umfangs sind den möglichen förderfähigen Projekten jedoch kaum Grenzen gesetzt.
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Fördermittel können unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden. Dadurch können kommunale sowie freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt und eingebunden werden. Auch auf besondere örtliche Gegebenheiten kann im Rahmen der Zweckbindung der Mittel dabei angemessen reagiert werden.