Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 056 vom 04.07.2022

Grünes Licht für Beseitigung des Bahnübergangs Reitmehring

Die Regierung von Oberbayern hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.06.2022 die Beseitigung des Bahnübergangs Reitmehring auf der B 304 und den Neubau einer Brücke zur Überquerung der Gleise genehmigt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden zudem weitere Maßnahmen genehmigt, die den Verkehr verflüssigen, die Verkehrssicherheit erhöhen und Reitmehring von den Auswirkungen des Durchgangsverkehrs entlasten sollen: So soll die Bundesstraße nach der Brücke künftig in einem Tunnel mit anschließendem Trog durch Reitmehring geführt werden. An die Troglage soll sich auf der Nordseite der B 304 eine Lärmschutzwand anschließen. Zusätzlich soll das unfallträchtige Linksabbiegen auf die B 15 durch eine neue Direktrampe zur B 15 in Richtung Rosenheim entfallen.

Bislang müssen Fahrzeuge auf der B 304 in Reitmehring häufig an der geschlossenen Schranke des Bahnübergangs warten, sodass sich lange Rückstaus nach Reitmehring hinein bilden. Daher plant das Staatliche Bauamt Rosenheim, den Bahnübergang zu beseitigen und durch eine Brücke über die Bahnlinien zu ersetzen.

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren über 50 Stellungahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Vereinen sowie Privatpersonen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt.
 
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung ab dem 11.07.2022 zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab dem 11.07.2022 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.