Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 067 vom 31.08.2022
Managementplan für das FFH-Gebiet „Loisachtal zwischen Eschenlohe und Farchant“
Die Regierung von Oberbayern lädt zusammen mit der Forstverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen zu einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Loisachtal zwischen Eschenlohe und Farchant“ ein.
Der Termin findet statt
am Mittwoch, 14.09.2022 um 09:00 Uhr.
An der Loisachbrücke 5, 82496 Oberau
Wanderparkplatz rechts der Loisach (Nähe Golfplatz)
Bild-Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Donnerstag 08.09.2022.
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Gebietsbeschreibung
Das 692 Hektar große FFH-Gebiet „Loisachtal zwischen Farchant und Eschenlohe“ liegt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Das Gebiet erstreckt sich auf ca. 8 Kilometern Länge zu beiden Seiten des Flusses.Eine Besonderheit des Gebietes ist der geologische Untergrund, der während der Eiszeiten vom Loisachgletscher ausgeschürft wurde. Nach der Eiszeit wurde der Untergrund mit Schotter, Sand, Seeton und Seekreide aufgefüllt. Noch heute führen undurchlässige Schichten dazu, dass kalkreiches Grundwasser an die Oberfläche steigt, als Quelle wieder an die Oberfläche tritt und auf diese Weise Moore entstehen konnten. Die Moore im FFH-Gebiet „Loisachtal zwischen Eschenlohe und Farchant“, zum Beispiel das Pfrühlmoos, gehören zu den wertvollsten Mooren im Alpenraum. Insgesamt bildet das FFH-Gebiet ein Biotop-Mosaik aus zahlreichen unterschiedlichen Feuchtbiotoptypen. Neben Hoch- und Übergangsmooren, kalkreichen Niedermooren, kalkreichen Sümpfen glasklaren Quellbächen, Quellseen und Auwäldern kommen auch Streuwiesen mit Trockenbiotopen und orchideenreiche Kalk-Trockenrasen vor.
Die hohe Vielfalt an Lebensräumen im Gebiet führt auch zu einer hohen Vielfalt an Arten. Insgesamt bietet das Gebiet mehr als 300 bundes- oder landesweit bedrohten Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Davon sind knapp 140 Arten stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Europaweit durch die FFH-Richtlinie geschützt sind davon beispielsweise der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius, Maculinea nausithous), die Gelbbauch-Unke (Bombina variegata), die Fischart Koppe (Cottus gobio), der kriechende Sellerie (Apium repens) und die heimische Orchideenart Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii). Daneben kommen große Bestände des Zierlichen Wollgrases (Eriophorum gracile) und weitere heimische Orchideen vor. Auch die extensive Nutzung vor allem im Form von Beweidung und jahreszeitlich angepasster Mahd trägt zum Artenreichtum bei.
Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden stellen beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vor und diskutieren die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.