Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 075 vom 26.09.2022
Erneuerung der 110 kV-Leitung zwischen Honsolgen und Landsberg am Lech
Die Regierung von Oberbayern hat die Erneuerung der 110 kV-Leitung zwischen Honsolgen, Stadt Buchloe, und Landsberg am Lech mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. September 2022 genehmigt. Der circa 9,6 Kilometer lange Abschnitt aus den Jahren 1941 und 1959 besteht aus insgesamt 38 Masten im Bereich der Städte Buchloe und Landsberg am Lech und der Marktgemeinde Waal. Durch die Erneuerung und den Ersatzneubau von Masten sowie der Verbesserung der Bodenabstände will die LEW Verteilnetz GmbH die Versorgungssicherheit der Leitung gewährleisten. Zudem werden zwei bestehende Leitungen westlich von Landsberg am Lech auf einem Teilstück zu einer neuen Vierfachleitung zusammengelegt.
Die Sanierung der Leitung soll in vier Bauabschnitten erfolgen. Auf dem ersten Teilstück im Gebiet der Stadt Buchloe sollen an sechs bestehenbleibenden Masten die Leiterseile und Armaturen getauscht und der Bodenabstand vergrößert werden. Im zweiten und dritten Bauabschnitt (größtenteils im Gebiet der Stadt Landsberg am Lech) ist der trassengleiche Ersatzneubau von insgesamt 25 Masten der Trasse Honsolgen-Landsberg und der Trasse Landsberg-Schongau geplant. Abschließend soll die zweite Leitung westlich von Landsberg mit insgesamt sieben bisher bestehenden Masten ersatzlos rückgebaut und mit der Leitung Landsberg-Schongau zusammengelegt werden, sodass die neu zusammengelegte Vierfachleitung einen größeren Abstand zum Wohngebiet aufweist. Durch den Ausbau dieses Leitungsabschnitts zur Vierfachleitung sowie der Erhöhung der Bodenabstände werden die neuen Masten höher sein als die bisherigen.
Mit der Maßnahme möchte die LEW Verteilnetz GmbH als Anlagenbetreiberin eine sichere und leistungsfähige Stromversorgung gewährleisten. Zudem führt die zunehmende Einspeisung von regenerativen Energien zu einer Erwärmung und damit auch zu einem größeren Durchhang der Leiterseile, sodass die Bodenabstände der Seile vergrößert werden müssen.
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden der Öffentlichkeit für zwei Wochen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern und Mitarbeitenden wird gemäß den Vorgaben des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die verfahrensübliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt.
Demnach werden der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen vom 29.09.2022 bis einschließlich 13.10.2022 auf den Internetseiten der Stadt Buchloe, dem Markt Waal sowie der Stadt Landsberg am Lech zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Solange und soweit das aktuelle Infektionsgeschehen und die Anforderungen des Infektionsschutzes es zulassen, werden die Unterlagen – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der jeweiligen Gemeinde – auch in Papierform in den Rathäusern zur Einsicht ausgelegt. Details hierzu werden durch die betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Die Dokumente sind ab dem 29.09.2022 auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Ablauf des vorgenannten Auslegungszeitraums Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.