Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 078 vom 30.09.2022
Managementplan für das FFH-Gebiet „Moore südlich des Chiemsees“
Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit der Forstverwaltung und den Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Rosenheim und Traunstein einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Moore südlich des Chiemsees“.
Der Termin findet
am Donnerstag, 6. Oktober 2022 um 9:00 Uhr
am Parkplatz am Friedhof, Aachenweg 31, 83346 Bergen
statt.
(Bild-) Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Mittwoch, 5. Oktober 2022.
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Gebietsbeschreibung
Das etwa 3.572 ha große FFH-Gebiet und das mit 2.720 ha etwas kleinere Vogelschutzgebiet „Moore südlich des Chiemsees“ sind ein wichtiger Trittstein im Natura 2000-Netz. Ca. 95 % des Gebietes liegen im Landkreis Traunstein und die restlichen 5 % entfallen auf den Landkreis Rosenheim.Für die Meldung als FFH-Gebiet waren neben dem Anteil am Chiemsee und den Auenwäldern der Tiroler Achen vor allem die hohe Zahl verschiedenster Moorlebensräume (Hoch-, Übergangs-, Niedermoore) im Übergang zu artenreichen Wiesen bedeutend, deren Flächenausdehnung zu den größten in Bayern zählt und die Heimat zahlreicher gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sind. Das FFH-Gebiet „Moore südlich des Chiemsees“ bildet zudem einen der größten und bedeutendsten voralpinen Moorkomplexe Bayerns und weist zudem mit der Achenmündung ein deutschlandweit einmaliges Binnendelta am Chiemsee auf. Die Moore südlich des Chiemsees sind gleichzeitig auch Vogelschutzgebiet. In diesen Gebieten sind es besonders die auf Wiesen brütenden Vogelarten, deren Schutz im Vordergrund steht. So beherbergt das Bergener Moos einen der größten Bestände des stark gefährdeten Wachtelkönigs in ganz Bayern. Aber auch Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Braunkehlchen und Wiesenpieper siedeln auf vielen Moorflächen.
Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich. Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig.
Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.