Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 083 vom 17.10.2022
Managementplan für das FFH-Gebiet „Uferbereiche des Waginger Sees, Götzinger Achen und untere Sur“
Die Regierung von Oberbayern lädt zusammen mit der Forstverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Traunstein zu einem Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Uferbereiche des Waginger Sees, Götzinger Achen und untere Sur“ ein.
Der Termin findet am
Dienstag, 25.10.2022 um 10:00 Uhr
am Parkplatz des Freibades in Freilassing,
Wasserburger Str. 62, 83395 Freilassing,
statt.
(Bild-)Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an: presse@reg-ob.bayern.de bis Donnerstag 20.10.2022.
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Gebietsbeschreibung
Das etwa 183 Hektar große FFH-Gebiet „Uferbereiche des Waginger Sees, Götzinger Achen und untere Sur“ besteht aus fünf Teilflächen an den Ost- und Südufern des Waginger Sees, an dessen Abfluss (Götzinger Achen) bis Kirchanschöring sowie an der Sur von Teisendorf bis Surheim. Der nördliche Teil des Gebietes (Waginger See und Götzinger Achen, Anteile der unteren Sur) liegt im Landkreis Traunstein. Ein Großteil der unteren Sur liegt im Landkreis Berchtesgadener Land.Für die Meldung als FFH-Gebiet waren die Vielzahl an gewässer- und moortypischen Lebensraumtypen, wie zum Beispiel Schneidried-Sümpfe, Kalkreiche Niedermoore und Erlen- und Eschenlaubwälder v. a. in ihrer Ungestörtheit maßgeblich. Die Hälfte des Gebietes besteht aus Laubwald. Davon sind die schmalen Galeriewälder in den Auen an den Ufern der Götzinger Achen, der Sur und deren Nebenbächen besonders bedeutsam. Der Anteil von Mooren, Sümpfen und Uferbewuchs beträgt ca. 21 %. Still- und Fließgewässer sowie feuchtes und mesophiles Grünland nehmen jeweils ca. 10 % der Fläche ein. In den noch genutzten Streu- und Extensivwiesen findet sich ein großer Tier- und Pflanzen-Artenreichtum, der durch die jahrhundertelange kleinbäuerliche Nutzung entstanden ist und erhalten werden konnte. Fischotter, Biber, Bachmuschel, Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling zählen zu den Tierarten, die durch Anhang II der FFH-Richtlinie EU-weit geschützt sind.
Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich. Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort herunter geladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden stellen beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vor und diskutieren die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.