Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 045 vom 27.06.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet
„Urspringer Filz, Premer Filz und Viehweide“
Die Regierung von Oberbayern lädt zusammen mit der Regierung von Schwaben, der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Weilheim-Schongau und Ostallgäu zu einem Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Urspringer Filz, Premer Filz und Viehweiden“ ein.
Der Termin findet statt am
Donnerstag, 06. Juli 2023
um 09:00 Uhr,
Treffpunkt: Kapelle in Steingädele 1A,
86989 Steingaden.
An der geschlossenen Veranstaltung werden betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen. Hierzu laden wir auch Sie als Pressevertreterinnen und -vertreter herzlich ein. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie bitte je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie im Rahmen der Medienberichterstattung an der Veranstaltung teilnehmen
wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Dienstag, 04. Juli 2023.
-
Gebietsbeschreibung
Das FFH-Gebiet ist aufgrund seiner ausgedehnten Hoch- und Niedermoore mit Quellsümpfen sowie der artenreichen Hochstaudensäume entlang von Bächen und der Flachland-Mähwiesen von großer Bedeutung. Das aus forstlicher Sicht hochwertigste und vielfältigste Teilgebiet ist das Premer Filz mit einem großen Spirken-Moorwald auf nicht abgetorftem, aber entwässertem Hochmoor.
Diese Lebensraumvielfalt spiegelt sich auch in geschützten Tier- und Pflanzenarten wider, die im Gebiet vorkommen: Die Helm-Azurjungfer, der Goldene Scheckenfalter, die Schmale und die Vierzähnige Windelschnecke, der Hochmoor-Großlaufkäfer und der kriechende Sellerie. Der Schwarze Grubenlaufkäfer und die Gelbbauchunke konnten nicht nachgewiesen werden, wobei im Gebiet durchaus noch geeignete Habitate vorhanden sind. In einem stark verlandeten Tümpel im Bereich des Standortübungsplatzes Sauwald konnte noch ein weibliches Exemplar des Kammmolches gefunden werden.Das FFH-Gebiet ist insgesamt rund 538 Hektar groß und gliedert sich in 3 Teilgebiete. Das Gebiet liegt größtenteils im Landkreis Weilheim-Schongau, im südlichen Teil tangiert es auch Flächen des Landkreises Ostallgäu.
Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern können die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) eingesehen und heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zu-ständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen auf-rechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und Nutzerinnen und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter, sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.