Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 071 vom 22.11.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet „Flughafen Fürstenfeldbruck“
Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck veranstaltet die Regierung von Oberbayern am
Dienstag, 5. Dezember 2023,
um 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der BMW M Driving Academy Maisach,
Am Vorfeld 1, 82216 Maisach,
einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Flughafen Fürstenfeldbruck“.
An der geschlossenen Veranstaltung werden betroffene Grundeigentümer sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Freitag, 1. Dezember 2023.
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Gebietsbeschreibung
Der ehemalige Flughafen Fürstenfeldbruck besitzt eines der wenigen großflächigen Vorkommen von bayernweit stark rückläufigen, artenreichen Flachland-Mähwiesen. Ein weiterer hochwertiger Lebensraumtyp in dem Gebiet sind die Kalkmagerrasen, die eine Vielzahl an seltenen Arten wie den Quendel-Bläuling oder den Thymian-Sommerwurz beherbergen. Die gehölzfreie Ebene bietet zudem bodenbrütenden Vogelarten wie der Lerche und dem Großen Brachvogel einen Lebensraum.Das FFH-Gebiet liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck südlich der Gemeinde Maisach und ist 251 Hektar groß. Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen sowie forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.