Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 020 vom 20.03.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet „Windach“
Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit der Forstverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Landsberg am Lech einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Windach“.
Der Termin findet
am Donnerstag, 30. März 2023 um 09:30 Uhr
am Parkplatz am Windachsee, Stauseestraße, 86923 Finning (Nähe Windachsee-Alm)
statt.
(Bild-) Berichterstatter sind herzlich eingeladen. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Montag, 27. März 2023.
-
Gebietsbeschreibung
Das etwa 310 ha große FFH-Gebiet „Windach“ liegt im Landkreis Landsberg am Lech. Das Schutzgebiet umfasst den Flussabschnitt vom Talbecken zwischen Windachspeicher und Obermühlhausen mit der Einmündung des Schlöglbachs bis zur Mündung in die Amper bei Eching sowie den Unterlauf der Schweinach. Der Windachspeicher liegt mit Ausnahme des Einmündungsbereichs nicht im FFH-Gebiet. Maßgeblich für die Meldung als FFH-Gebiet waren das Mosaik an ursprünglichen gewässer- und auentypischen Lebensraumtypen, wie beispielsweise Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Pfeifengraswiesen und Weichholzauwälder. Der Flusslauf im Schutzgebiet umfasst etwa 25 km, wovon der größte Teil noch eine natürliche Auenzonierung aufweist. Begleitet werden die Flüsse und Bäche auf weiten Strecken von Hochstauden-, Röhricht- und Großseggen-Säumen und ausgedehnten Auwäldern. Die geschützte Fischart „Groppe“ kommt in diesem Gebiet noch mit hohen Populationsdichten vor.Hervorzuheben sind auch die arten- und blütenreichen Flachlandmähwiesen, die vor allem zwischen Obermühlhausen und Windachsee-Speicher vorkommen. Dieser Lebensraumtyp ist durch kleinbäuerliche Nutzung entstanden und war in Mitteleuropa wie auch im bayerischen Alpenvorland früher weit verbreitet. Heute sind diese Wiesen aber aufgrund des Wandels in der Landbewirtschaftung äußerst selten geworden und zählen zu den am stärksten gefährdeten Lebensraumtypen.
Mit der Meldung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 wurde die ökologische Qualität und Bedeutung des Gebietes weit über die Landkreisgrenzen hinaus offensichtlich. Durch den FFH-Managementplan soll die Qualität und die internationale Bedeutung im europaweiten Biotopverbundnetz Natura 2000 gesichert und entwickelt werden.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort herunter geladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden stellen beim Runden Tisch den aktuellen Stand des Managementplans vor und diskutieren die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.