Planfeststellungsverfahren für eine Gasanschlussleitung

Nr. 028 vom 25.04.2023

Zolling: Geplanter Anschluss des Gasmotorenkraftwerks an das Gasnetz

Die Regierung von Oberbayern leitet in dieser Woche auf Antrag der Onyx Wärmekraftwerk Zolling GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasanschlussleitung am künftigen Gasmotorenkraftwerk in Zolling (Landkreis Freising) ein. Das Verfahren läuft dabei parallel zur Realisierung des Kraftwerks, das sich aktuell ebenfalls in Planung befindet.

Die nun beantragte Anbindung an das bestehende Gasleitungsnetz soll den dauerhaften Betrieb des neuen Kraftwerks und damit sowohl die Stromproduktion als auch die Versorgung mit Fernwärme für die Region sicherstellen. Zudem soll gewährleistet werden, dass der Betrieb auch im Falle eines großräumigen Stromausfalls aufrechterhalten werden kann. Über die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas wäre der Standort auch bei einem derartigen Blackout-Szenario in der Lage, die Stromproduktion schnell wiederaufzunehmen. Mit der gewonnenen Energie könnten wiederum weitere Kraftwerke in der Umgebung angetrieben und somit das gesamte Stromnetz wiederaufgebaut werden.  

Der geplante Anschlusspunkt der Leitung an das bestehende Gasleitungsnetz befindet sich etwa 250 Meter nordöstlich des Kraftwerksgeländes und östlich der Gemeindestraße zur Siedlung „Am Abersberg“. Von dort aus quert die insgesamt rund 850 Meter lange Leitung mit Kabelschutzrohren zunächst die Gemeindestraße zu den Anwesen am Abersberg, erstreckt sich weiter in südwestlicher Richtung über landwirtschaftlich genutzte Flächen und kreuzt dann in geschlossener Bauweise die Staatsstraße St2054. Anschließend verläuft sie parallel zur Staatsstraße und wird aus westlicher Richtung an das Kraftwerksgelände angebunden.  

Die Planunterlagen können ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfv-zolling eingesehen werden. Zudem liegen sie vom 27. April bis 26. Mai 2023 auch in den Gemeinden Haag a.d. Amper und Zolling zur Einsicht aus. Detaillierte Informationen zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung in den beiden betroffenen Gemeinden mitgeteilt. Die Einwendungsfrist endet zwei Wochen nach Ende des Auslegungszeitraums.  

Hinweis zum Ablauf eines energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahrens  
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich besonders geregeltes Verfahren, das bei der Errichtung oder Änderung einer bestehenden Gasversorgungsleitung mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern vorgeschrieben ist. Dabei werden umfassend alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die jeweils zuständige Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde die betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, darüber hinaus werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist können Betroffene ihre Bedenken gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern vorbringen.