Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
Nr. 029 vom 28.04.2023
Geplante Errichtung einer 110-kV-Kabelleitung im Landkreis Dachau
Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Neuerrichtung einer 110-kV-Erdkabelleitung vom Umspannwerk Kleinschwabhausen bis zum Umspannwerk Oberbachern im Bereich der Gemeinden Bergkirchen, Markt Indersdorf und Schwabhausen (Landkreis Dachau) ein. Das Vorhaben soll dazu dienen, den in der Region produzierten und vor Ort nicht benötigten Strom aus erneuerbaren Energien in das überörtliche Netz einzuspeisen.
Im Bereich des nördlichen Landkreises Dachau sowie der angrenzenden Landkreise Pfaffenhofen an der Ilm und Aichach-Friedberg steigt infolge des verstärkten Baus von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Leistungseinspeisung in das überörtliche Stromnetz stark an. Zur Abführung und Integration der in der Region erzeugten erneuerbaren Energien und zur Stabilität des Stromnetzes plant die Bayernwerk Netz GmbH den Neubau einer Erdkabeltrasse mit zwei Kabelsystemen zwischen dem Umspannwerk Kleinschwabhausen und dem Umspannwerk Oberbachern. Die geplante 110-kV-Kabeltrasse soll eine Gesamtlänge von ca. 18,5 Kilometern haben.
Die Planunterlagen sind ab 03.05.2023 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/stromleitung-kleinschwabhausen-oberbachern der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich. Gemäß § 3 Abs. 1 des am 29.05.2020 in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die sonst übliche Auslegung in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in den Gemeinden Bergkirchen, Markt Indersdorf und Schwabhausen vom 03.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 ausgelegt.
Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von zwei Wochen – also bis einschließlich 16.06.2023 – Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.