Presseeinladung: Runder Tisch
Nr. 031 vom 10.05.2023
Managementplan für das FFH-Gebiet „Leitzachtal“
Die Regierung von Oberbayern lädt zusammen mit der Forstverwaltung und den Unteren Naturschutzbehörden des Landratsamtes Miesbach zu einem Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ ein.
Der Termin findet am
Dienstag, 23. Mai 2023
um 9:15 Uhr
(Treffpunkt: Parkplatz Leitzachtalbrücke, Fischbachau)
statt.
An der geschlossenen Veranstaltung werden betroffene Grundeigentümer sowie Träger öffentlicher Belange teilnehmen. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, denken Sie bitte je nach Witterung auch an entsprechenden Regenschutz.
Sollten Sie als Pressevertreter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir Sie im Sinne einer vorausschauenden Planung um Anmeldung per E-Mail an presse@reg-ob.bayern.de bis Mittwoch, 17. Mai 2023.
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Gebietsbeschreibung
Das 2159 Hektar große FFH-Gebiet ist ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz und auch von überregionaler Bedeutung. Dies hat die Meldung als FFH-Gebiet unterstrichen, für die einerseits seine Funktion als wichtige ökologische Verbundachse zwischen den Alpen und Flachland ausschlaggebend war, andererseits die hohen Vorkommen an bedeutsamen Lebensräumen und Arten selbst. So ist das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ naturschutzfachlich vor allem durch seine Quellbereiche, Quelltrichter, Kalk-Flachmoore, Pfeifengraswiesen und naturnahen Hangwälder landesweit bedeutsam. Die Wälder um den Irschenberg beherbergen die eibenreichsten Buchen- und Schluchtwälder des gesamten Alpenvorlands. Daneben findet man seltene Arten wie den Frauenschuh, die Gelbbauchunke oder verschiedene Fledermausarten. Auch die Mühlkoppe, das Sumpf-Glanzkraut, den Kriechenden Sellerie, die Helm-Azurjungfer und den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling findet man im Gebiet.Aufgrund des hohen naturschutzfachlichen Wertes und der erhaltenswerten Landschaft waren bereits vor der Ausweisung des FFH-Gebietes große Teile des Gebietes durch nationales Naturschutzrecht geschützt. Viele dieser wertvollen Flächen sind gesetzlich geschützte Biotope, andere Teile des Leitzachtales liegen in Landschaftsschutzgebieten oder sind als Geschützte Landschaftsbestandteile gesichert.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die Europäische Union fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.