Neue Stiftung

Nr. 047 vom 04.07.2023

Eichstätt: Dietz-Stiftung staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Dietz-Stiftung mit Sitz in Eichstätt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür unterstützt die Stiftung in Drittländern Entwicklungshilfe im Sinne von Bildungsarbeit mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche durch Schulbildung und berufliche Qualifizierung in die Lage zu versetzen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen und so eine eigenständige Lebensstellung erlangen zu können. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Markus Demeter unter Telefon +49 (0)8421 50-700.

Im Jahr 2022 hat die Regierung von Oberbayern 34 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für knapp 1.900 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um gut die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2021 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf knapp 4.440 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.