Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 052 vom 17.07.2023
Grünes Licht für Geh- und Radweg bei Lanzenhaar
Die Lücke im bestehenden Geh- und Radwegenetz zwischen Taufkirchen und Sauerlach (Landkreis München) entlang der Staatsstraße St 2573 kann nun geschlossen werden: Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Neubau eines Geh- und Radweges nördlich von Lanzenhaar genehmigt.
Die rund 2,9 Kilometer lange geplante Neubaustrecke verläuft einseitig östlich der Staatsstraße St 2573. Sie beginnt am derzeitigen Geh- und Radwegende 450 Meter südlich der Bundesautobahn A 995 und mündet an der Haarer Straße (Kreisstraße M11) in Lanzenhaar in den dort bestehenden Geh- und Radweg. Durch die neue Trasse entsteht eine direkte und durchgehende Verbindung für Fußgänger und Fahrradfahrer von der A 995 bis nach Lanzenhaar und von dort weiter nach Sauerlach. Die Baumaßnahme trägt somit dazu bei, sowohl den Radverkehr als auch den motorisierten Individualverkehr sicher und reibungslos bewältigen zu können. Darüber hinaus wird auch die Attraktivität des Radverkehrs nachhaltig gesteigert.
Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen betroffener Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Vereinigungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dazu wurden insbesondere Auflagen und Bestimmungen zu Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz sowie zu Belangen der Land- und Forstwirtschaft festgelegt. So wurde beispielsweise zum Grundwasserschutz in den angrenzenden Wasserschutzgebieten beidseitig der Staatsstraße die Errichtung von Schutzplanken angeordnet. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden über entsprechende Ausgleichsflächen und Waldaufforstungsmaßnahmen kompensiert. Einwendungen von Privatpersonen gegen das Vorhaben wurden nicht erhoben.
Hinweise
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Der Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden.
Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Taufkirchen, Brunnthal und Sauerlach zwei Wochen lang zur Einsicht aus, zudem ist er ab Anfang kommender Woche auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/radweg-lanzenhaar abrufbar.