Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 059 vom 31.08.2023
Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Kaufering
Der Markt Kaufering im Landkreis Landsberg am Lech plant an der Hessenstraße einen Neubau mit 120 Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von gut 35,5 Millionen Euro aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm bewilligt. Davon werden 16,5 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 19 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 42 Millionen Euro.
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Kommune setzt das gelungene Ergebnis eines Wettbewerbs in einer parkähnlichen Anlage mit sieben versetzt angeordneten Punkthäusern in Holzhybridbauweise um. Gemeinschaftsbereiche im Innen- und Außenraum sollen das Miteinander der Bewohner fördern und die Wohnqualität stärken.
Im Jahr 2023 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.