Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 072 vom 13.12.2023
Rund 3,6 Millionen Euro für Mietwohnungen in Murnau
Der Markt Murnau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, am Bahnhofplatz 3 einen Neubau mit zwölf Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro bewilligt. Davon werden knapp 1,32 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und knapp 2,16 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 120.800 Euro nach dem Bayerischen Holzbauförderprogramm ausgereicht. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund fünf Millionen Euro.
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. In zwei miteinander verbundenen Gebäudeteilen entstehen Ein- bis Dreizimmerwohnungen mit einer Größe von 40 bis 65 Quadratmetern sowie eine Mobilitätszentrale. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und eignen sich daher insbesondere für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2023 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.