Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 076 vom 28.12.2023
Erneuerung der 110 kV-Stromleitung im Bereich Scheuring
Ein weiterer Abschnitt der Stromtrasse vom Umspannwerk Schongau entlang des Lechs zum Umspannwerk Landsberg soll nach den Plänen der LEW Verteilnetz GmbH modernisiert werden: Auf Antrag des Energieversorgers leitet die Regierung von Oberbayern nun das Planfeststellungsverfahren für ein 4,5 Kilometer langes Trassenstück bei Scheuring im Landkreis Landsberg am Lech ein. Nach den Planungen ist vorgesehen, die bestehende 110 kV-Doppelfreileitung durch einen Neubau zu ersetzen.
Die neue Hochspannungsleitung soll die Stadt Landsberg, den Markt Kaufering und die Gemeinde Prittriching mit Strom versorgen und die in den Lechstaustufen erzeugte Energie in das Verteilnetz transportieren. Dazu sollen insgesamt 19 Masten neu errichtet werden. Um die Versorgungssicherheit während der Baumaßnahme zu gewährleisten, ist es teilweise vorgesehen, im unmittelbaren Nahbereich der neuen Masten vorübergehend ein Freileitungsprovisorium zu errichten. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Leitungsabschnitts sollen diese provisorischen Leitungen wieder abgebaut werden.
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind ab 3. Januar 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfv-stromleitung-scheuring der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich. Dabei wird auf Grundlage des Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die übliche Auslegung in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in der Gemeinde Scheuring sowie der Verwaltungsgemeinschaft Prittriching vom 3. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 ausgelegt.
Betroffene können während der einmonatigen Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem weiteren Monat – im vorliegenden Fall also bis einschließlich 4. März 2024 – Einwendungen gegen das Vorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.