Presseeinladung: Informationsgespräch
Nr. 047 vom 05.11.2024
Managementplan für das FFH-Gebiet „Ampermoos“
Gemeinsam mit der Forstverwaltung und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg veranstaltet die Regierung von Oberbayern
am Dienstag, 12. November 2024,
um 9:30 Uhr
im Walderlebniszentrum Grafrath,
Jesenwanger Straße 11, 82284 Grafrath
ein Informationsgespräch zum Managementplan für das FFH-Gebiet „Ampermoos“.
Die Veranstaltung richtet sich an Grundeigentümer und Bewirtschafter des Gebietes sowie Träger öffentlicher Belange. Hierzu laden wir auch Sie als Medienberichterstatter herzlich ein. Da die Veranstaltung unter freiem Himmel stattfinden wird, werden wetterfeste Kleidung und geeignetes Schuhwerk empfohlen.
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Gebietsbeschreibung
Das 551 Hektar große FFH-Gebiet ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen „Natura 2000“-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Für die Meldung als FFH-Gebiet waren insbesondere die bundesweit bedeutsamen Schneidriedbestände und Pfeifengraswiesen mit seltenen Stromtalarten (Pflanzen, die besonders an die natürliche Überflutungsdynamik von Flüssen angepasst sind) entscheidend.
Die Unterlagen des Managementplan-Entwurfes (Textteile und Karten) können auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern heruntergeladen werden.Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig, soweit die Gebiete nicht überwiegend bewaldet sind. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle naturschutzfachlichen, sozialen sowie forst-, land- und wasserwirtschaftlichen Belange eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und im Rahmen des Informationsgesprächs die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen hat der Managementplan Hinweischarakter; sie dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden.
Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter www.natur.bayern.de an.