Neue Stiftung in München
Nr. 018 vom 25.04.2024
Stiftung Kulturzukunft Bayern staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung Kulturzukunft Bayern mit Sitz in München als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Kunst und Kultur, der kulturellen Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung im Bereich von Kultur und Politik.
Errichtet haben die Stiftung Seine Königliche Hoheit Herzog Franz von Bayern, Dr. Markus Michalke und Anna Kleeblatt. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Dr. Markus Michalke telefonisch unter (0 89) 59 55 76.
Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 45 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für über 1.900 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2023 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf über 4.560 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales - die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.