Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 024 vom 17.05.2024

Geplante Instandsetzung der Entwässerungsanlagen an der A9 – Kindinger Hangbrücke

Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die Instandsetzung der Entwässerungsanlagen an der A9 – Kindinger Hangbrücke eingeleitet. Mit der Maßnahme sollen die Entwässerungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Geplant ist der Bau eines neuen Retentionsbodenfilters mit vorgeschaltetem Geschiebeschacht, in welchem das anfallende Straßenoberflächenwasser aus dem Bereich der Hangbrücke gereinigt werden soll, bevor das gereinigte Wasser in den Vorfluter der Altmühl eingeleitet wird. Zusätzlich sollen die vorhandenen Raubettmulden durch Kanalleitungen ersetzt werden.

Die Planunterlagen werden in den Gemeinden Kipfenberg und Kinding jeweils einen Monat lang öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zur Auslegung und zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt. Darüber hinaus sind die Unterlagen ab dem 17. Mai 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfv-entwaesserungsa-kindinger abrufbar.

Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der auslegenden Gemeinde oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Hinweise zum Ablauf eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Staatsstraße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Danach besteht für weitere zwei Wochen die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.