Neue Stiftung in Egling
Nr. 034 vom 29.07.2024
Klaus und Hannelore von Raesfeldsche Stiftung staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Klaus und Hannelore von Raesfeldsche Stiftung mit Sitz in Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist unter anderem die Förderung und Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe, der Palliativmedizin und Hospizarbeit, des Sports, der Heimatpflege, der Kunst und der Kultur sowie die Förderung und Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen und finanziell bedürftig sind oder aufgrund von Naturkatastrophen, Feuer oder Unfällen als bedürftig sind oder sich in Lebensgefahr befinden.
Errichtet hat die Stiftung Klaus von Raesfeld. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Klaus von Raesfeld telefonisch unter 08171- 78408.
Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 45 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für über 1.900 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2023 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf über 4.560 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.