Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 037 vom 24.09.2024

Geplante Erneuerung der Hochspannungsleitung zwischen Schongau und Kinsau

Auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH leitet die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Hochspannungsleitung auf dem rund acht Kilometer langen Teilstück zwischen Schongau und Kinsau ein. Die neue 110 kV-Leitung soll die beiden Umspannwerke Schongau und Landsberg als wichtige Knotenpunkte im Stromnetz miteinander verbinden.

Über den Netzknoten Schongau wird das komplette südöstliche Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH von Schongau über Peiting bis nach Peißenberg und Lechbruck mit Strom versorgt. Ziel der Baumaßnahme ist es deshalb, die Versorgungssicherheit in der Region weiterhin zu gewährleisten. Sie soll darüber hinaus aber auch den erhöhten Anforderungen an die Stromnetze Rechnung tragen, die sich im Zuge einer möglichst raschen Umsetzung der Energiewende – beispielsweise durch den Bau von EEG-Anlagen – ergeben.

Die geplante Erneuerung der Trasse umfasst die rund 5,2 Kilometer lange Hauptleitung zwischen Schongau und Kinsau sowie die dazugehörigen Abzweige zu den Lechstaustufen, die jeweils zwischen 700 Meter und 1,3 Kilometer lang sind. So soll die Hauptleitung parallel zum Lech nördlich der Stadt Schongau (Landkreis Weilheim-Schongau) bis südlich der Gemeinde Kinsau (Landkreis Landsberg am Lech) verlaufen. Außerdem umfasst der Bauabschnitt die Leitungsabzweige zur Lechstaustufe 7 (Finsterau), zur Lechstaustufe 8 (Sperber) und zum Umspannwerk Kinsau. Die neue Leitung soll damit nach den Planungen nahezu trassengleich zur Bestandstrasse und mit optimierten Maststandorten verlaufen.

Die Planunterlagen können ab 25.09.2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/planfestverf-enwg eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich da-ran anschließenden einmonatigen Einwendungsfrist – also bis einschließlich 25.11.2024 – in schriftlicher Form Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den Gemeinden Hohenfurch und Kinsau, der Stadt Schongau oder direkt bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Erläuterungen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden um-fassend alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich von der Maßnahme betroffen ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.