Neue Stiftung in München
Nr. 041 vom 10.10.2024
Stiftung ChancenReich – Refugio München staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung ChancenReich – Refugio München mit Sitz in München als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind unter anderem die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden sowie die Förderung der Jugendhilfe, Wissenschaft und Erziehung. Dazu gehört insbesondere auch die selbstlose Unterstützung von traumatisierten und psychisch belasteten Geflüchteten.
Errichtet haben die Stiftung die Kolibri-Interkulturelle Stiftung als Treuhänder und der Förderverein Refugio München e.V. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Anni Kammerlander, Vorstandsmitglied des Fördervereins Refugio München e.V. unter Telefon (0 89) 44 80 368.
Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 45 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für über 1.900 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2023 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nichtkirchlichen) Stiftungen ist auf über 4.560 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.