Neue Stiftung in Unterschleißheim

Nr. 044 vom 24.10.2024

Bürgerstiftung Unterschleißheim staatlich anerkannt

Die Regierung von Oberbayern hat die Bürgerstiftung Unterschleißheim mit Sitz in Unterschleißheim als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie von Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Erziehung, Kunst, Kultur, Völkerverständigung, Integration, Inklusion, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Jugend- und Altenhilfe und öffentliche Gesundheitspflege. Realisiert werden sollen diese Stiftungszwecke insbesondere durch die Unterstützung von Veranstaltungen, Leitprojekten und gemeinnützigen regionalen Aktivitäten in Unterschleißheim und Umgebung.  

Errichtet haben die Stiftung Franz-Eberhard Knaup, Christoph Böck, Dr. Birte Bode, Dr. Thomas Breitenstein, Annegret Harms, Stephan Honal, Prof. Gert Karner, Dr. Friedrich Kiener, Veronika Müller, Mirjam Pfeiffer, Jürgen Radtke, Benjamin Regler, Josef Regler und Karolina Regler. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilen Caroline Schwarz und Michael Mayer unter der Telefonnummer (0 89) 244 150 780 oder per E-Mail: vorstand@buergerstiftung-ush.de.

Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 45 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für über 1.900 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2023 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf über 4.560 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.

Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.