Neue Stiftung in Rottach-Egern
Nr. 046 vom 29.10.2024
Dr. Franz Schott Stiftung staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Dr. Franz Schott Stiftung mit Sitz in Rottach-Egern als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zwecke der Stiftung sind die Unterstützung hilfsbedürftiger, behinderter, kranker und armer Menschen sowie die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens – insbesondere der Verbände der freien Wohlfahrtspflege – im örtlichen Bereich von Rottach-Egern und der unmittelbaren Umgebung. Die Stiftung soll dabei vom Geist christlicher Nächstenliebe geprägt sein.
Errichtet hat die Stiftung Dr. Anton Steiner als Testamentsvollstrecker über den Nachlass von Dr. Franz Joseph Ferdinand Schott. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Dr. Anton Lentner unter der Telefonnummer (0 80 22) 92 23-0.
Im Jahr 2023 hat die Regierung von Oberbayern 45 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für über 1.900 Stiftungen zuständig. Seit dem Jahr 2004 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern fast verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2023 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf über 4.560 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort finden Sie auch den aktuellen Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.