Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 051 vom 16.12.2024
Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Wildsteig
Die Gemeinde Wildsteig im Landkreis Weilheim-Schongau plant, an der Riedstraße 7 einen Neubau mit sechs Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm in Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro bewilligt. Davon werden rund 700.000 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und die übrigen Mittel als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 5,6 Millionen Euro.
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher insbesondere auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Nach den Planungen sollen im Gebäude neben dem geförderten Wohnraum außerdem ein Dorfladen mit Mittagstisch im Erdgeschoss sowie Räumlichkeiten für eine Arztpraxis im Dachgeschoss entstehen.
Im Jahr 2024 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 63 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert sie Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen neben der Regierung von Oberbayern die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.