Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 005 vom 28.01.2025

Grünes Licht für Neubau der Ortsumfahrung Habach

Auf Antrag des Staatlichen Bauamts Weilheim als Vorhabenträger hat die Regierung von Oberbayern durch Planfeststellungsbeschluss den Neubau der Ortsumgehung östlich von Habach (Landkreis Weilheim-Schongau) genehmigt. Die Maßnahme beinhaltet die Errichtung einer rund 450 Meter langen Spange von der Bundesstraße 472 bis zur Staatsstraße St 2038.

Dabei soll der Neubau im Süden am bereits 2017 fertiggestellten Kreisverkehr beginnen und im Norden etwa 250 Meter westlich der Kratzlmühle enden. Weiterhin sehen die Planungen vor, die Antdorfer Straße (St 2038 alt) von der Einmündung der neuen Spange bis zum Ortseingang von Habach zurückzubauen und teilweise zu rekultivieren. Ziel der neuen Trasse ist es, die Gemeinde Habach künftig vom Durchgangsverkehr zu entlasten, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die innerörtliche Lärm- und Schadstoffbelastung zu verringern.

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von 15 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Dies erfolgte insbesondere durch entsprechende Auflagen zum Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz sowie zu Belangen der Landwirtschaft. Privatpersonen haben keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Habach zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist darüber hinaus in Kürze auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/pfb-strassenrecht-obb abrufbar. Soweit gegen den Planfeststellungsbeschluss keine Rechtsmittel erhoben werden, obliegt die weitere Umsetzung des Vorhabens dem Staatlichen Bauamt Weilheim als Vorhabenträger.