Kommunales Wohnraumförderprogramm

Nr. 012 vom 18.03.2025

Staatliche Förderung für Mietwohnungen in Dießen am Ammersee

Der Markt Dießen am Ammersee (Landkreis Landsberg am Lech) plant, im Waffenschmiedweg 29 b in Dießen drei Neubauten in nachhaltiger Holzbauweise mit 17 Mietwohnungen zu kaufen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm in Höhe von 6,1 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 2,7 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 3,4 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Zusätzlich erhält die Gemeinde Zuschüsse aus dem Holzbauförderprogramm und der Förderung für Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)-zertifiziertes Bauen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 7,7 Millionen Euro.

Mit dem Projekt sollen vorrangig Wohnungen für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen, Familien, junge Menschen und einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Ältere oder Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ziel des Marktes Dießen ist es dabei, vorrangig bereits in Dießen arbeitenden oder wohnenden Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und ein ansprechendes Wohnumfeld zu bieten.

Im Jahr 2025 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm bislang 65 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert sie Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen neben der Regierung von Oberbayern die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.