Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 016 vom 04.04.2025

Geplanter sechsstreifiger Ausbau der A 99 im Münchner Westen

Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 99 West zwischen dem Autobahndreieck München-Süd-West und dem Tunnel Aubing eingeleitet. Der Ausbau soll zur verkehrlichen Entlastung im Westen der Landeshauptstadt beitragen: Mit Blick auf das regelmäßig sehr hohe Verkehrsaufkommen soll die Erweiterung des Autobahnabschnitts von vier auf sechs Fahrstreifen einen besseren Verkehrsfluss ermöglichen.

Die knapp drei Kilometer lange Ausbaustrecke umfasst auch Erweiterungen der Anschlussstellen München-Freiham-Mitte und Germering-Nord. Die Planungen sehen vor, an der Anschlussstelle Freiham-Mitte die Einmündungen der Verbindungsrampen von der Autobahn zur Bundesstraße B2 um einen zusätzlichen Linksabbiegefahrstreifen zu ergänzen. Die Rechtsabbieger sollen künftig ohne Zwischenschaltung einer Ampel auf die Bundesstraße einbiegen können. An der Anschlussstelle Germering-Nord ist für Fahrzeuge, die aus Richtung Nürnberg bzw. Salzburg kommen, auf der Verbindungsrampe zur B2 eine zweistreifige Verkehrsführung geplant. Für Linksabbieger, die von der B2 aus Richtung Freiham kommen und zur A 99 in Richtung Lindau fahren wollen, soll zukünftig ein zweiter Linksabbiegestreifen zur Verfügung stehen.    

Die Planunterlagen zum Vorhaben können ab dem 7. April 2025 einen Monat lang auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://link2.bayern/bab-oberbayern eingesehen werden. Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist eines weiteren Monats Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern erheben.

Hinweise zum Ablauf eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Staatsstraße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der Internetseite der Regierung einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht elektronisch ausgelegt. Danach besteht für einen weiteren Monat die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Im Anschluss findet ggf. ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtert. Sobald das Entscheidungsmaterial vollständig ist, erstellt die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungsbeschluss.