Vergabekammer Südbayern
Die Vergabekammer Südbayern ist örtlich zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren von Öffentlichen Auftraggebern nach § 99 GWB, Sektorenauftraggebern nach § 100 GWB und Konzessionsgebern nach § 101 GWB, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben hat,
außerdem für Vergaben*
- des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München, Freising
- des Deutschen Museums München
- des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. München
- des Instituts für Zeitgeschichte München
- der Max-Planck-Gesellschaft München
* vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom 18. Januar 1999 Nr. 5812-I/4b-466
Die Dienstaufsicht über die Vergabekammer Südbayern führt der Regierungspräsident von Oberbayern.
Bitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge, die am Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr eingehen, im Regelfall noch am selben Tag nach § 169 Abs. 1 GWB an den Auftraggeber übermittelt werden. Anträge, die nach 14 bzw. 12 Uhr eingehen, werden im Regelfall erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt, die Kammer kann sie aber auch früher übermitteln. |
Vergabekammer Südbayern
Geschäftsstelle
Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Weitere Informationen
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Gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Regelung von Organisation und Zuständigkeiten im Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge (BayNpV) vom 1. Januar 1999 nehmen die Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern – und die Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern – die Aufgaben der Vergabekammern wahr, bei denen die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen in erster Instanz überprüft werden kann.
Die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern in München ist zuständig für den Bereich der Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.
Die Anschrift der Vergabekammer Südbayern lautet:Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
80534 MünchenTelefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847Die Dienstaufsicht über die Vergabekammer Südbayern führt der Regierungspräsident von Oberbayern.
Für den Bereich der Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und Oberpfalz wurde die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach eingerichtet.Die Vergabekammern entscheiden auf Antrag eines Wirtschaftsteilnehmers in einem kostenpflichtigen gerichtsähnlichen Verfahren, ob dieser aufgrund von Verstößen gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt ist. Gegenstand der Nachprüfung sind Aufträge und Konzessionen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, die in Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014, bzw. in Art. 15 der Richtlinie 2014/25/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 sowie in Art. 8 der Richtlinie 2014/23/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 (EU-Schwellenwerte) veröffentlicht sind. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer können die vor der Vergabekammer unterlegenen Parteien den Vergabesenat am Bayerischen Obersten Landesgericht anrufen. Mit der Entscheidung dieses Gerichts ist das Verfahren abgeschlossen.
Für die Nachprüfung von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
- der Staatlichen Bauämter (Landesmaßnahmen ohne Maßnahmen der Schlösser- und Seenverwaltung),
- der Wasserwirtschaftsämter,
- aller kommunalen Auftraggeber, ausgenommen der Bezirke,
- der Sozialversicherungsträger, deren Verbände und der kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen
- sowie privater Auftraggeber, soweit diesen im Zuwendungsbescheid die Einhaltung der Vergabebestimmungen auferlegt wurde und die VOB-Stelle als Nachprüfstelle in der Bekanntmachung angegeben ist,
und für die Beratung sowohl ober- als auch unterhalb der EURO-Schwellenwerte bestehen neben den Vergabekammern Nord- und Südbayern bei allen sieben Regierungen die „VOB- bzw. VOL-Stellen“.Die Vergabekammern entscheiden jeweils durch den Vorsitzenden sowie einen hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen Beisitzer. Die ehrenamtlichen Beisitzer werden aus einer gemeinsamen Vorschlagsliste der Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der freien Berufe durch den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag berufen.
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Die Vergabekammer Nordbayern ist örtlich zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren von Auftraggebern nach § 98 Nr. 1 bis 6 GWB, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken hat sowie für die Vergaben des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg.
Regierung von Mittelfranken
Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 AnsbachTelefon +49 981 531277
Telefax +49 981 531837
vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Vergabekammer Nordbayern
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Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge des Bundes sowie u. a. Vergaben
- der Fraunhofer-Gesellschaft München
- des GSF-Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit GmbH Neuherberg
- des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik Garching b. München
überprüft die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt.
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrichstr. 16
53113 BonnTelefon +49 228 9499 561
Telefax +49 228 9499 163
www.bundeskartellamt.de