Vergabekammer Südbayern

Die Vergabekammer Südbayern ist örtlich zuständig für die Nachprüfung der Vergabeverfahren von Öffentlichen Auftraggebern nach § 99 GWB, Sektorenauftraggebern nach § 100 GWB und Konzessionsgebern nach § 101 GWB, deren Vergabestelle ihren Sitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben hat,

außerdem für Vergaben*

  • des Leibniz-Instituts für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München, Freising
  • des Deutschen Museums München
  • des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. München
  • des Instituts für Zeitgeschichte München
  • der Max-Planck-Gesellschaft München

* vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom 18. Januar 1999 Nr. 5812-I/4b-466

Die Dienstaufsicht über die Vergabekammer Südbayern führt der Regierungspräsident von Oberbayern.

Bitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge,
die am Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr
und am Freitag von 8 bis 12 Uhr eingehen,
im Regelfall noch am selben Tag nach § 169 Abs. 1 GWB an den Auftraggeber übermittelt werden.
Anträge, die nach 14 bzw. 12 Uhr eingehen, werden im Regelfall erst am darauf folgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt, die Kammer kann sie aber auch früher übermitteln.

Vergabekammer Südbayern
Geschäftsstelle

Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847


Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Südbayern

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