Gewerbeaufsichtsamt - Dezernat G24 - Betriebssicherheit
Das Dezernat G24 - Betriebssicherheit ist zuständig für folgende Aufgabenbereiche:
1. Grundsatzfragen zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
2. Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß ProdSG und BetrSichV (ausgenommen Tankstellen, Anlagen in Ex-Bereichen sowie Anlagen mit entzündbaren Flüssigkeiten)
- Bearbeitung von Erlaubnisanträgen
- Beteiligung im Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Anfragen, Behandlung von Mängelberichten der Zugelassenen Überwachungsstellen bei Aufzugsanlagen und Druckbehältern
- Anordnungen von Prüfungen
- Änderung und Festlegung von Prüffristen
3. Schutz vor ultravioletter Strahlung (UVSV)
- Überwachung des Betriebes von UV-Bestrahlungsgeräten (Solarien)
4. Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG)
- Anzeige und Überwachung des Betriebs von Anlagen zur kosmetischen Anwendung nichtionisierender Strahlung (NiSV)
5. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
6. Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
7. Allgemeiner Arbeits- und Gefahrenschutz in den Branchen:
- Energiewirtschaft
- Wasserversorgung
- Holzbe- und -verarbeitung
- Kraftfahrzeugreparatur