Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung
1. Anschlussunterbringung
- Einrichtung und Verwaltung der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
- Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen Ausländern gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
- Vermittler zwischen Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte, Behörden, Betreuungsorganisationen und Bevölkerung
- Einrichtung und Verwaltung der staatlichen Übergangswohnheime
- Aufnahme, vorläufige Unterbringung und Betreuung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und Kontingentflüchtlingen
- Vermittler zwischen Bewohnern der Übergangswohnheime, Behörden, Betreuungsorganisationen und Bevölkerung
2. Haushalt
- Anforderung und Bewirtschaftung der übertragenen Haushaltsmittel für die Sachgebiete 14.1 und 14.2 sowie Zuweisungen von Haushaltsmitteln an die Kreisverwaltungsbehörden und Staatlichen Bauämter
- Durchführung von Beschaffungen und Vergabeverfahren mit Abschluss der Verträge für die Sachgebiete 14.1 und 14.2 mit Ausnahme der Zuschlagsvereinbarung durch Z4 sowie abweichender Vereinbarungen mit dem SG 14.2
- Betreuung und Umgestaltung laufender Vertragsverhältnisse mit Rechnungsprüfung und Controlling für die Sachgebiete 14.1 und 14.2
3. Verwaltungsverfahren
- Kostenerstattung nach Art. 7, 8 Aufnahmegesetz in Verbindung mit § 12 Asyldurchführungsverordnung sowie gemäß Art. 52a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze
- Bearbeitung von Widersprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohnsitzregelung für Anerkannte nach § 12a Aufenthaltsgesetz
- Unterbringung und Verteilung von Anerkannten
- Gestattung des Auszugs aus Gemeinschaftsunterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz
4. Aufsicht Kreisverwaltungsbehörden
Aufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen Ausländern gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz, bei entsprechenden Haushaltsfragen und im Hinblick auf den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie den Vollzug der Gestattung des Auszugs aus dezentralen Unterkünften nach Art. 4 Aufnahmegesetz
Regierung von Oberbayern Dienststelle Hofmannstraße
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
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- Arbeitsbereich Anschlussunterbringung
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- A
- Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen
- Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden
- Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk
- Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
-
Veröffentlicht am 19.04.2021. Die Hausordnung und ihre Begründung können bei der Sachgebietsleitung 14.1 eingesehen werden.