Naturschutzgebiet; Festsetzung
Zum Schutz von ökologisch besonders wertvollen Flächen werden Naturschutzgebiete festgesetzt.
Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Sie sollen nicht nur dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen, sondern auch über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung; diese besteht aus dem Verordnungstext und den Schutzgebietskarten.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Festsetzung von Naturschutzgebieten
E-Mail naturschutzrecht@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 51 - Naturschutz
Ansprechpartner
Herr Dr. Neugebauer - Sachgebietsleiter
Sachgebiet Naturschutz
Telefon +49 (0)89 2176-2213
Fax +49 (0)89 2176-402213
E-Mail naturschutz@reg-ob.bayern.de
Frau Travers
Natura 2000 und Schutzgebiete
Telefon +49 (0)89 2176-3862
Fax +49 (0)89 2176-403862
E-Mail natura2000@reg-ob.bayern.deHinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Die Regierung leitet den Entwurf der Verordnung mit den Schutzgebietskarten den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zu. Er wird außerdem für die Dauer eines Monats in den davon betroffenen Landkreisen und Gemeinden öffentlich ausgelegt. In der Regel kann der Entwurf in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Regierung eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich während der Auslegung über die Einzelheiten informieren und Bedenken und Anregungen vorbringen.