Sachgebiet 31.1 - Straßen- und Brückenbau

Das Sachgebiet 31.1 Straßen- und Brückenbau der Regierung von Oberbayern ist vorgesetzte Stelle für die Bereiche Straßenbau der Staatlichen Bauämter Ingolstadt, Freising, Rosenheim, Traunstein und Weilheim, die 1600 km Bundesstraßen, 3100 km Staatsstraßen und 900 km Kreisstraßen betreuen. Es befasst sich als Mittelstufe der Bayerischen Straßenbauverwaltung mit allen Fragen aus Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Straßen und Radwege sowie der Brücken, Tunnels und Stützbauwerke.

1. Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb von Straßen und Radwegen sowie von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken

2. Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden der staatlichen Straßenbauverwaltung; einschließlich Bereichscontrolling

3. Straßenbau- und andere Fachprogrammen der staatlichen Straßenbauverwaltung; einschließlich Projektcontrolling

4. Prüfung und Genehmigung vorlagepflichtiger Vorhaben der Staatlichen Bauämter

5. Fachliche Mitwirkung bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, Plangenehmigungen und Negativverfahren

6. Mitwirken im Haushaltsvollzug und bei der Steuerung der Investitionsmittel im staatlichen Straßenbau

7. Angelegenheiten des Bauvertrags- und Vergabewesens sowie freiberuflicher Dienstleistungen im Bereich der staatlichen Straßenbauverwaltung

8. Verkehrssicherheit; insbesondere Unfallkommissionsarbeit, Sicherheitsaudits sowie Verkehrssicherheitsprogramme und -aktionen

9. Straßenbau-Förderung nach den „Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger - RZStra“

  • Verfahren nach Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG)
  • Verfahren nach Art. 13f FAG (kommunale Sonderbaulast an Staatsstraßen)
  • Mehrfachförderung aus BayGVFG und FAG
  • Kommunaler Anteil bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach BayGVFG
  • Radoffensive Klimaland Bayern
  • Sonderprogramme des Bundes: Stadt und Land, Radschnellwege
  • Aufgaben der Bauverwaltung bei Förderungen nach Art. 13c BayFAG
  • Aufgaben der Bauverwaltung bei der Förderung von Straßeninfrastruktur nach dem Aufbauhilfegesetz 2021


10. Fachlicher Vollzug des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG)

  • Prüfung und Genehmigung von Vereinbarungen und Mitwirken bei Anordnungen
  • Stellungnahmen zur Errichtung neuer Bahnübergänge
  • Haushaltsvollzug des Bundes- und Landesanteils nach EKrG

11. Vollzug des Straßenrechts (FStrG, BayStrWG) und straßenrechtlicher Nebengesetze; insbesondere Straßenverzeichnis und Festsetzung von Ortsdurchfahrten

12. Mitwirken bei Personalangelegenheiten der nachgeordneten Behörden der staatlichen Straßenbauverwaltung

13. Mitwirken bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten des Sachgebiets 23.1

14. Beratung - insbesondere von Kommunen - in bautechnischen, verkehrsplanerischen, verkehrstechnischen sowie straßen-, eisenbahnkreuzungs- und förderrechtlichen Fragen des Straßen- und Brückenbaus