Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Bekanntmachung
Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München wurde am 27.12.2021 im Oberbayerischen Amtsblatt, Ausgabe Nr. 31 bekanntgegeben.
Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Lärmaktionsplan – Gesamtdokument
Bekantmachung
Der Überprüfungsbericht vom Juli 2023 und die getroffene Entscheidung wurden am 07.07.2023 im Oberbayerischen Amtsblatt, Ausgabe Nr. 18 bekanntgegeben.
Ergebnis der Überprüfung
Die Überprüfung gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021 durch die Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass eine Überarbeitung auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht erforderlich ist.
Der Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Großflughafen München vom Dezember 2021 gilt damit fort.
Überprüfungsbericht
Überprüfungsbericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Überprüfungsbericht – Gesamtdokument